FÜHRERSCHEINKLASSE


Auto + Hänger

 

Führerscheinklasse

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013      

 

BF17

(Begleitendes Fahren - Auto)

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Mindestalter: 17 Jahre

Einschluss:    AM, L

 

 

Geltungsbereich: Bestimmungen für die Begleitperson

 

Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein (auch wenn der Bewerber die Klasse BE besitzt) und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Die Begleitpersonen müssen in der

 

Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Begleitenden Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen (Unterschrift). Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und die 0,5 – Promille Regelung beachten.

 

Die Fahrtbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland und in Österreich und enfällt ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit.



B

(Auto)


Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

Einschluss:    AM, L

 

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung!



B197

Kombiausbildung

Automatik + Schaltgetriebe


Grundvoraussetzungen sind identisch zu den Führerscheinklassen B und BF17

 

Geltungsbereich der Schlüsselzahl:

Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht eine Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug und befähigt zugleich Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren > ganz ohne Einschränkungen!

 

Vorraussetzungen:
Zur regulären Führerscheinausbildung auf dem Automatikfahrzeug erfolgen

  • 10 Fahrstunden (a´45 Minuten) auf Schaltgetriebe
    (innerhalb der Fahrausbildung, nach Abschluss der Grundausbildung)
  • 15 Minuten Überprüfungsfahrt auf Schaltgetriebe
    (wird vom Fahrlehrer durchgeführt > keine TÜV Prüfung)

 

 

Achtung bei aufbauenden Führerscheinklassen!
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei aufbauenden Führerscheinklassen, wie z.B. BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung der erweiterten Führerscheinklasse ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Vorsicht bei der Antragsstellung!

Diese Einschränkung lässt sich vermeiden, wenn die Prüfungsfahrt der aufbauenden Führerscheinklasse auf einem Schaltgetriebe erfolgt.

 

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können mit den oben genannten Voraussetzungen auch jederzeit aufgelöst werden.



B96

(Auto + Anhänger)

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg - max. 4.250 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

                      17 Jahre bei BF17

Einschluss:    keiner

 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!



BE

(Auto + Anhänger)

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

                      17 Jahre bei BF17

Einschluss:    keiner

 

Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss aber sein!