EU-Berufskraftfahrer (BKF)


     BKF-Weiterbildungstermine

 

Aktuelle Termine:

 

Sa, 13.01.24 - Modul 3

Sa, 20.01.24 - Modul 1

Fr,  26.01.24 - Modul 2

Sa, 27.01.24 - Modul 5

Sa, 03.02.24 - Modul 4

 

Beginn jeweils um 8:00Uhr in der Fahrschule in Mitterteich

 


Weitere Termine sind in Planung oder erfolgen auf Anfrage. Also am besten einfach bei uns melden!


Übersicht welches Modul welchen Kenntnisbereich umfasst:

 

Modul 1 - Kenntnisbereich: 1

Modul 2 - Kenntnisbereich: 2

Modul 3 - Kenntnisbereiche: 1, 3

Modul 4 - Kenntnisbereiche: 1, 2, 3

Modul 5 - Kenntnisbereiche: 1

 

Nach Absolvierung aller 5 Module müssen auch alle 3 Kenntnisbereiche mindestens 1x abgedeckt sein!!


Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw´s und Omnibussen zu regelmäßigen, tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese Fortbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und ist auf fünf Module mit einer jeweiligen Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt.

 

Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung in die folgenden Kenntnisbereiche unterteilt:

Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Aus diesen drei Kenntnis-Bereichen wurden 5 Weiterbildungsmodule entwickelt, die wir in unserem Leistungsspektrum anbieten.

 

Bei Abschluss der Module wird ein Nachweis der durchgeführten Berufskraftfahrerqualifikation ausgestellt und weitergemeldet. Der Berufskraftfahrer erhält dann separat einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Form einer ID1- Karte, der die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ablöst.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen!