FÜHRERSCHEINKLASSE


Traktor

 

Führerscheinklasse

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013     

 

L

(Traktor)

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH bis max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

 

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss:    keiner



T

(Traktor)

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH bis max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen

 

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

 

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss:    AM, L