FÜHRERSCHEINKLASSE


Mofa - Motorrad

Führerscheinklasse

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013         

 

 

MO

(Mofa)

 

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bis max. 25 km/h
  • max. Hubraum 50 cm³

Mindestalter: 15 Jahre

Einschluss:    Keine



 

AM

(Roller)

 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennunsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreidrädrige Kleinkrafträder mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 KW bei Diesel-/ Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4 KW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

 

Mindestalter:  15 Jahre

Einschluss:     Keine

 

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S



 

A1

 

Krafträder mit

  • Hubraum 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW 

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss:    AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt!


 

A2

 

Krafträder mit 

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kw/kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

Einschluss:    AM, A1

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!



 

A

 

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder 
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre

Einschluss:    AM, A1, A2

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich!



 

B196

(Motorradfahren mit Autoführerschein)

 

Motorradfahren mit Autoführerschein

  • Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 cm³
  • einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS

 

Mindestalter:    25 Jahre

Einschluss:  Keiner

 

Voraussetzung:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren
    (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • keine theoretische oder praktische Prüfung!
    lediglich theoretische und praktische Schulung
  • 4 Unterrichtseinheiten a´90 MinutenTheorie
    > klassenspezifisch Motorrad
  • 5 Unterrichtseinheiten a´90 Minuten Praxis

 

Aber Achtung!
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.

Auch ein vereinfachter Aufstieg in eine andere Motorradklasse, wie z.B. bei A1 auf A2 oder von A2 auf A ist mit dieser Schlüsselzahl nach § 15 FeV nicht möglich, sondern erfordert eine vollständige Ausbildung in der jeweiligen Führerscheinklasse!

 

Es ist deshalb gut zu überlegen, ob die Erweiterung der Klasse B auf B196 für euch in Frage kommt.