FÜHRERSCHEINKLASSE


Omnibus

 

Führerscheinklasse

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013    

 

D

(Omnibus)

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis max. 750 kg

 

Mindestalter:      24 Jahre


Mindestalter:      23 Jahre

nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

Einschluss:          D1

 

Geltungsbereich: 5 Jahre

nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

 



DE

(Omnibus mit Anhänger)

Kfz der Klasse D mit Anhänger mit:

  • zG Anhänger über 750 kg

 

Mindestalter:      24 Jahre


Mindestalter:      23 Jahre

nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

 

Einschluss:          BE, D1E 

 

Geltungsbereich: 5 Jahre

nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)