Auto + Hänger
Führerscheinklasse
Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013
BF17
(Begleitendes Fahren - Auto)
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung:
Mindestalter: 17 Jahre
Einschluss: AM, L
Geltungsbereich: Bestimmungen für die Begleitperson
Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein (auch wenn der Bewerber die Klasse BE besitzt) und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Die Begleitpersonen müssen in der
Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Begleitenden Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen (Unterschrift). Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und die 0,5 – Promille Regelung beachten.
Die Fahrtbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland und in Österreich und enfällt ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit.
B
(Auto)
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung:
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung!
B197
Kombiausbildung
Automatik + Schaltgetriebe
Grundvoraussetzungen sind identisch zu den Führerscheinklassen B und BF17
Geltungsbereich der
Schlüsselzahl:
Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht eine Ausbildung und Prüfung auf einem
Automatikfahrzeug und befähigt zugleich Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren > ganz ohne Einschränkungen!
Vorraussetzungen:
Zur regulären Führerscheinausbildung auf dem Automatikfahrzeug erfolgen
Achtung bei aufbauenden
Führerscheinklassen!
Wer
die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei aufbauenden Führerscheinklassen, wie z.B. BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung der
erweiterten Führerscheinklasse ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die Klasse B197 bewirkt somit keine
automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Vorsicht bei der Antragsstellung!
Diese Einschränkung lässt sich vermeiden, wenn die Prüfungsfahrt der aufbauenden Führerscheinklasse auf
einem Schaltgetriebe erfolgt.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können mit den oben genannten Voraussetzungen auch jederzeit aufgelöst werden.
B96
(Auto + Anhänger)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Einschluss: keiner
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich!
BE
(Auto + Anhänger)
Kfz der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Einschluss: keiner
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss aber sein!