Omnibus
Führerscheinklasse
Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013
D
(Omnibus)
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mindestalter: 24 Jahre
Mindestalter: 23 Jahre
nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Einschluss: D1
Geltungsbereich: 5 Jahre
nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
DE
(Omnibus mit Anhänger)
Kfz der Klasse D mit Anhänger mit:
Mindestalter: 24 Jahre
Mindestalter: 23 Jahre
nach erfolgter beschleunigter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Einschluss: BE, D1E
Geltungsbereich: 5 Jahre
nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)