Mofa - Motorrad
Führerscheinklasse
Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013
MO
(Mofa)
Zweirädrige Kleinkrafträder
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: Keine
AM
(Roller)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreidrädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
A1
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
A2
Krafträder mit
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!
A
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich!
B196
(Motorradfahren mit Autoführerschein)
Motorradfahren mit Autoführerschein
Mindestalter: 25 Jahre
Einschluss: Keiner
Voraussetzung:
Auch ein vereinfachter Aufstieg in eine andere Motorradklasse, wie z.B. bei A1 auf A2 oder von A2 auf A ist mit dieser
Schlüsselzahl nach § 15 FeV nicht möglich, sondern erfordert eine vollständige Ausbildung in der jeweiligen Führerscheinklasse!
Es ist deshalb gut zu überlegen, ob die Erweiterung der Klasse B auf B196 für euch in Frage kommt.